Leitfaden: Umsatzsteuerrecht, Vorsteuerabzug und Vorsteuererstattung im DACH-Raum
Veröffentlicht von der SteuerKompass DACH Redaktion • Rechtsstand: BMF (Bundesministerium der Finanzen) 2026 / 2025
1. Vorsteuerabzug & Vorsteuererstattung Rechner (§ 15 UStG)
Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer. Für Unternehmer und Freiberufler wirkt sie jedoch als durchlaufender Posten: Auf eigene Leistungen wird die Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt. Im Gegenzug gewährt der Gesetzgeber nach § 15 UStG den Vorsteuerabzug: Die von anderen Firmen für betriebliche Einkäufe in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer kann als Vorsteuer 1:1 abgezogen werden.
Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) und Erstattung: Übersteigt die bezahlte Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer (z. B. im Gründungsjahr bei hohen Betriebsausgaben), entsteht ein Vorsteuerüberhang. Das Finanzamt zahlt diese Vorsteuererstattung unmittelbar nach Einreichung der Voranmeldung per Banküberweisung aus.
2. Die Kleinunternehmerregelung 2025/2026 im Überblick
Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Schwellenwerte für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG maßgeblich angehoben. Ein Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn:
- Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat (zuvor 22.000 €).
- Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreiten wird (zuvor 50.000 €).
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, sind jedoch im Gegenzug vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei hohen geschäftlichen Erstinvestitionen kann der freiwillige Verzicht auf die Regelung (Option zur Regelbesteuerung für mindestens 5 Jahre) wirtschaftlich vorteilhaft sein.
3. Die 8 gesetzlichen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG
Damit der Vorsteuerabzug bei einer Betriebsprüfung rechtssicher anerkannt wird, muss jede Rechnung über 250 Euro brutto zwingend folgende Angaben aufweisen:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistenden.
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer.
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung.
- Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. Vereinnahmung des Entgelts.
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt (Nettobetrag).
- Anzuwendender Steuersatz sowie der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag.
4. Steuersätze im DACH-Vergleich
| Staat | Normalsatz | Ermäßigter Satz | Sondersatz |
|---|---|---|---|
| Deutschland (DE) | 19,0 % | 7,0 % (Lebensmittel, Bücher, Kultur) | — |
| Österreich (AT) | 20,0 % | 10,0 % (Lebensmittel, Miete) | 13,0 % (Beherbergung, Kunst) |
| Schweiz (CH) | 8,1 % | 2,6 % (Grundbedarf, Arzneien) | 3,8 % (Hotelübernachtung) |