SteuerKompass DACH – Offizieller Mehrwertsteuer- und Finanzrechner

Präzise Steuer- und Finanzkalkulation für Deutschland, Österreich und die Schweiz (DACH-Wirtschaftsraum). Kaufmännische Rundung nach DIN 1333, aktualisiert für die Steuerjahre 2024–2026.

Interaktive Steuerrechner für Selbstständige & Unternehmen

Unser System stellt vier spezialisierte Finanztools für Unternehmer, KMU und Freiberufler bereit:

  • Mehrwertsteuerrechner (USt/MwSt): Exakte Umrechnung von Netto zu Brutto und Brutto zu Netto mit den aktuellen Steuersätzen für Deutschland (19 % / 7 %), Österreich (20 % / 10 % / 13 %) und die Schweiz (8,1 % / 2,6 % / 3,8 %).
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Umsatzgrenzenprüfung für die neuen Schwellenwerte von 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr) mit Vorsteuer-Rentabilitätsanalyse.
  • Freiberufler Reingewinn-Simulator: Ermittlung des tatsächlichen monatlichen Nettoeinkommens nach Abzug von Einkommensteuer, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
  • Steuervorauszahlung herabsetzen Rechner (§ 37 EStG): Automatische Berechnung der Quartalsersparnis bei Umsatzrückgang inklusive rechtssicherem Musterantrag für das Finanzamt.
  • Skonto- und effektiver Jahreszins-Rechner: Berechnung von Skontoabzügen und Gegenüberstellung mit dem effektiven Jahreszinssatz zur Optimierung des Zahlungsziels.

Mathematische Formeln: Netto und Brutto berechnen (DIN 1333)

1. Netto zu Brutto (Umsatzsteuer aufschlagen)

Brutto = Netto × (1 + Steuersatz / 100)

Beispiel Deutschland (19 %): Bei einem Netto-Rechnungsbetrag von 1.000 €: 1.000 € × 1,19 = 1.190 € Brutto (enthaltene MwSt: 190 €). Bei 7 % ermäßigtem Satz: 1.000 € × 1,07 = 1.070 € Brutto.

2. Brutto zu Netto (Mehrwertsteuer herausrechnen)

Netto = Brutto / (1 + Steuersatz / 100)

Beispiel Österreich (20 %): Aus einem Bruttogesamtpreis von 1.200 €: 1.200 € / 1,20 = 1.000 € Netto (Steueranteil: 200 €).

Leitfaden: Umsatzsteuerrecht, Vorsteuerabzug und Vorsteuererstattung im DACH-Raum

Veröffentlicht von der SteuerKompass DACH Redaktion • Rechtsstand: BMF (Bundesministerium der Finanzen) 2026 / 2025

1. Vorsteuerabzug & Vorsteuererstattung Rechner (§ 15 UStG)

Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer. Für Unternehmer und Freiberufler wirkt sie jedoch als durchlaufender Posten: Auf eigene Leistungen wird die Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt. Im Gegenzug gewährt der Gesetzgeber nach § 15 UStG den Vorsteuerabzug: Die von anderen Firmen für betriebliche Einkäufe in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer kann als Vorsteuer 1:1 abgezogen werden.

Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) und Erstattung: Übersteigt die bezahlte Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer (z. B. im Gründungsjahr bei hohen Betriebsausgaben), entsteht ein Vorsteuerüberhang. Das Finanzamt zahlt diese Vorsteuererstattung unmittelbar nach Einreichung der Voranmeldung per Banküberweisung aus.

2. Die Kleinunternehmerregelung 2025/2026 im Überblick

Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Schwellenwerte für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG maßgeblich angehoben. Ein Unternehmer kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn:

  1. Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat (zuvor 22.000 €).
  2. Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreiten wird (zuvor 50.000 €).

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, sind jedoch im Gegenzug vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei hohen geschäftlichen Erstinvestitionen kann der freiwillige Verzicht auf die Regelung (Option zur Regelbesteuerung für mindestens 5 Jahre) wirtschaftlich vorteilhaft sein.

3. Die 8 gesetzlichen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG

Damit der Vorsteuerabzug bei einer Betriebsprüfung rechtssicher anerkannt wird, muss jede Rechnung über 250 Euro brutto zwingend folgende Angaben aufweisen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Leistenden.
  • Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer.
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung.
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. Vereinnahmung des Entgelts.
  • Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt (Nettobetrag).
  • Anzuwendender Steuersatz sowie der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag.

4. Steuersätze im DACH-Vergleich

Staat Normalsatz Ermäßigter Satz Sondersatz
Deutschland (DE) 19,0 % 7,0 % (Lebensmittel, Bücher, Kultur) —
Österreich (AT) 20,0 % 10,0 % (Lebensmittel, Miete) 13,0 % (Beherbergung, Kunst)
Schweiz (CH) 8,1 % 2,6 % (Grundbedarf, Arzneien) 3,8 % (Hotelübernachtung)